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Das Schadensersatzrecht umfasst diejenigen Regeln, nach denen ein durch rechtswidriges Verhalten verursachter Schaden zu ersetzen ist. Liegen die Tatsache des Schadens, das rechtswidrige Verhalten, der Kausalzusammenhang und die Vorwerfbarkeit gemeinsam vor, so ist der Schädiger verpflichtet, den Schaden des Geschädigten zu ersetzen.
Erfüllt die Vertragspartei ihre übernommene Verpflichtung nicht, erfüllt sie verspätet oder mangelhaft, so kann die andere Partei einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Unsere Kanzlei hilft bei der Begründung des Anspruchs, bei der Sammlung der erforderlichen Beweise und bei der Durchführung des Prozesses oder beim Erreichen einer außergerichtlichen Einigung.
Außerhalb einer Vertragsbeziehung verursachte Schäden – zum Beispiel ein Verkehrsunfall, nachbarrechtliche Beeinträchtigungen, Produkthaftung oder ein am Vermögen oder an der Gesundheit einer anderen Person verursachter Schaden – begründen ebenfalls eine Schadensersatzhaftung. Nach den Grundsätzen des ungarischen BGB (Ptk.) ist jeder verpflichtet, sich eines Verhaltens zu enthalten, das das Recht oder das berechtigte Interesse eines anderen verletzt.
Der Schadensersatz kann sich erstrecken auf:
Die auf Grundlage von Versicherungsverträgen geltend zu machenden Ansprüche erfordern besonderes Fachwissen. Unsere Kanzlei vertritt ihre Mandanten gegenüber den Versicherern in Schadensregulierungsverfahren und bei Bedarf auch im Prozess.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. In Schadensersatzangelegenheiten können Sie auf unser erfahrenes Fachwissen bauen.