Budapest, Benczúr utca 28., Hungary |
Die Gründung, der Betrieb und die Umwandlung von Gesellschaften sind ein komplexer rechtlicher Prozess, der eine fachkundige anwaltliche Mitwirkung erfordert. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und bietet unseren Mandanten individuelle Lösungen.
Für die Gründung einer Gesellschaft – sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft. – ungarische GmbH), eine Kommanditgesellschaft (Bt. – ungarische KG), eine geschlossene Aktiengesellschaft (Zrt. – ungarische geschlossene AG) oder eine offene Handelsgesellschaft (Kkt. – ungarische OHG) – ist die anwaltliche Gegenzeichnung zwingend vorgeschrieben. Unsere Kanzlei übernimmt die Erstellung sämtlicher für die Gründung erforderlichen Dokumente, die Durchführung des Verfahrens vor dem Firmengericht und die Vertretung des Mandanten.
Wir bieten auch die Möglichkeit einer vereinfachten, papierlosen Gesellschaftsgründung: Der Gesellschaftsvertrag kann über das E-Akten-System (e-akta) auch elektronisch unterzeichnet werden, was die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt.
Veränderungen im Leben der Gesellschaft – Kapitalerhöhung, Gesellschafterwechsel, Änderung des Gesellschaftssitzes, Erweiterung des Tätigkeitsbereichs – erfordern allesamt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und eine Anmeldung beim Firmengericht. Unsere Kanzlei erstellt alle erforderlichen Dokumente und führt das Verfahren bis zum Abschluss durch.
Wenn die Gesellschaft ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen möchte, ist ein Verfahren der geordneten Auflösung (végelszámolás) durchzuführen. Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, kann es zu einem Liquidationsverfahren kommen. In beiden Verfahren ist eine erfahrene anwaltliche Mitwirkung zur Koordinierung der Interessen der Gläubiger, der Steuerbehörde und sonstiger betroffener Parteien unerlässlich.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Eine Online-Falleröffnung steht ebenfalls zur Verfügung.