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Immobilienrecht

Immobilienrecht

Für den Erwerb des Eigentums an einer Immobilie genügt keine mündliche oder einfache schriftliche Vereinbarung der Parteien: Der Vertrag ist mit den zwingend vorgeschriebenen inhaltlichen Bestandteilen und anwaltlicher Gegenzeichnung schriftlich abzufassen und beim Regierungsamt einzureichen. 

Da der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises häufig ein Bankdarlehen in Anspruch nimmt, sind bei der Vorbereitung des Vertrags die Vorgaben der Bank und der Ablauf der Darlehensauszahlung zu berücksichtigen, und diese sind im Vertrag zu regeln.

Unsere Kanzlei übernimmt:

  • - rechtliche Vertretung bei der Erstellung von Verträgen über Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie in Verfahren vor dem Grundbuchamt und den Kommunalbehörden
  • - Erstellung des Immobilienkaufvertrags und vollständige rechtliche Abwicklung des Kaufs
  • - Grundstücksteilung und Grundstücksneuordnung
  • - Begründung und Aufhebung von Miteigentum
  • - Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung im Besitzschutzverfahren

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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