Budapest, Benczúr utca 28., Hungary |
Für den Erwerb des Eigentums an einer Immobilie genügt keine mündliche oder einfache schriftliche Vereinbarung der Parteien: Der Vertrag ist mit den zwingend vorgeschriebenen inhaltlichen Bestandteilen und anwaltlicher Gegenzeichnung schriftlich abzufassen und beim Regierungsamt einzureichen.
Da der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises häufig ein Bankdarlehen in Anspruch nimmt, sind bei der Vorbereitung des Vertrags die Vorgaben der Bank und der Ablauf der Darlehensauszahlung zu berücksichtigen, und diese sind im Vertrag zu regeln.
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