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Forderungsmanagement

Forderungsmanagement

Ziel des Forderungsmanagements ist es, überfällige Schulden möglichst schnell zu regeln. Zahlt der Schuldner seine bestehende, fällige Schuld nicht, empfiehlt es sich, mit anwaltlicher Mitwirkung vor dem Gerichtsverfahren eine Zahlungsaufforderung zu übersenden und bei deren Erfolglosigkeit ein Mahnbescheidsverfahren einzuleiten. Nehmen Sie die Hilfe unserer erfahrenen Rechtsanwälte auch bei der Regelung Ihrer Vollstreckungs- und Schadensersatzangelegenheiten in Anspruch. 

Eine mögliche Art der Forderungseintreibung ist die Übersendung eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens. Darin sind die genauen Daten der Forderung anhand der sie stützenden Beweise festzulegen, bei denen es sich um einen Vertrag, eine Rechnung, schriftliche Nachrichtenwechsel usw. handeln kann. Führt dies nicht zum Erfolg, so kann Ihr Rechtsanwalt ein Mahnbescheidsverfahren einleiten.

Unabhängig vom Vorstehenden kann auch das Mahnbescheidsverfahren eingeleitet werden, dessen Wesen die schnelle und kostengünstige Eintreibung kleinerer Schulden ist. Es handelt sich um ein streitloses Zivilverfahren, das ebenfalls für fällige Geldforderungen vor einem Notar auf Initiative einer natürlichen oder juristischen Person eingeleitet werden kann.

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